Aufbaulehrgang Sanitätshelfer*in zum/zur Rettungshelfer*in
Der/die Rettungshelfer*in (NRW) stellt die Grundausbildung im Bereich des Rettungsdienstes dar. Rettungshelfer*innen werden sowohl als Fahrer*in von Krankentransportwagen (KTW) als auch als Einsatzkräfte bei Katastrophenschutzeinheiten eingesetzt. Da auf einem KTW ebenfalls Notfallsituationen auftreten können, umfasst die Ausbildung des/der Rettungshelfer*in nicht nur die korrekte Durchführung von Krankentransporten, sondern auch die Anwendung lebensrettender Sofortmaßnahmen. Zudem beinhaltet die Ausbildung vorbereitende und assistierende Fertigkeiten, um den/die Rettungssanitäter*in in Notfallsituationen zu unterstützen.
Die Ausbildung zum/zur Rettungshelfer*in unterliegt der Regelung der RettAPrVO NRW. Sie besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil von insgesamt 80 Unterrichtseinheiten an der Rettungsdienstschule, gefolgt von einer staatlichen Prüfung zum/zur Rettungshelfer*in. Anschließend erfolgt ein 80-stündiger Ausbildungsblock auf einer Lehrrettungswache.
Ausbildungsziel
Die Ausbildung zum/zur Rettungshelfer*in zielt darauf ab, die Befähigung als Fahrzeugführer*in eines Krankentransportwagens (KTW) zu erlangen.
Zu den Ausbildungsinhalten gehört unter anderem die Vorbereitung oder Assistenz bei der Intubation, das Anlegen und Ableiten eines EKGs, die Diagnostik der Vitalparameter (wie Blutdruck und Blutzucker), sowie die Vorbereitung von Infusionen und Injektionen.
Des Weiteren soll der/die Rettungshelfer*in in der Lage sein, Patient*innen zu betreuen, die keine Notfallpatient*innen sind, jedoch im Rahmen eines qualifizierten Krankentransports eine Betreuung benötigen. Der Erwerb der Fahrerlaubnis ist kein Bestandteil der Ausbildung zum/zur Rettungshelfer*in.
Zulassungsvoraussetzungen
- Ärztliches Attest im Original, nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Beginns
- Vorlage eines Führungszeugnisses der Belegart N, nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Abschlusses
- Vorlage eines Hauptschulabschlusses, einer äquivalenten Schulausbildung oder abgeschlossenen Berufsausbildung (z. B. beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses oder der Berufsurkunde)
- Volljährigkeit erforderlich
- Vorlage eines Identitätsnachweises in beglaubigter Abschrift (z. B. Personalausweis oder Reisepass)
- Für Schul- oder Ausbildungsabschlüsse, die im Ausland erworben wurden, ist ein Nachweis des Sprachniveaus von mindestens B2 erforderlich.
Struktur der Ausbildung
- Theoretisch-praktische Ausbildung an der Schule:
40 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten
- Schriftliche und fachpraktische Prüfung
- Praktische Ausbildung an der Lehrrettungswache:
80 Ausbildungsstunden zu je 60 Minuten
- Die Ausbildung ist innerhalb eines Jahres ab Beginn der
San.-Helfer Ausbildung abzuschließen
Dauer
- 120 Ausbildungsstunden (3 Wochen)
Kosten
- 540€ inkl. Prüfungsgebühr
Nächste Termine
- 07.10.2024 – 11.10.2024