Ausbildung zum/zur Rettungshelfer*in
Der/die Rettungshelfer*in (NRW) stellt die Grundausbildung im Bereich des Rettungsdienstes dar. Rettungshelfer*innen werden sowohl als Fahrer*in von Krankentransportwagen (KTW) als auch als Einsatzkräfte bei Katastrophenschutzeinheiten eingesetzt. Da auf einem KTW ebenfalls Notfallsituationen auftreten können, umfasst die Ausbildung des/der Rettungshelfer*in nicht nur die korrekte Durchführung von Krankentransporten, sondern auch die Anwendung lebensrettender Sofortmaßnahmen. Zudem beinhaltet die Ausbildung vorbereitende und assistierende Fertigkeiten, um den/die Rettungssanitäter*in in Notfallsituationen zu unterstützen.
Die Ausbildung zum/zur Rettungshelfer*in unterliegt der Regelung der RettAPrVO NRW. Sie besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil von insgesamt 80 Unterrichtseinheiten an der Rettungsdienstschule, gefolgt von einer staatlichen Prüfung zum/zur Rettungshelfer*in. Anschließend erfolgt ein 80-stündiger Ausbildungsblock auf einer Lehrrettungswache.
Ausbildungsziel
Die Ausbildung zum/zur Rettungshelfer*in zielt darauf ab, die Befähigung als Fahrzeugführer*in eines Krankentransportwagens (KTW) zu erlangen.
Zu den Ausbildungsinhalten gehört unter anderem die Vorbereitung oder Assistenz bei der Intubation, das Anlegen und Ableiten eines EKGs, die Diagnostik der Vitalparameter (wie Blutdruck und Blutzucker), sowie die Vorbereitung von Infusionen und Injektionen.
Des Weiteren soll der/die Rettungshelfer*in in der Lage sein, Patient*innen zu betreuen, die keine Notfallpatient*innen sind, jedoch im Rahmen eines qualifizierten Krankentransports eine Betreuung benötigen. Der Erwerb der Fahrerlaubnis ist kein Bestandteil der Ausbildung zum/zur Rettungshelfer*in.
Zulassungsvoraussetzungen
- Ärztliches Attest im Original, nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Beginns
- Vorlage eines Führungszeugnisses der Belegart N, nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Abschlusses
- Vorlage eines Hauptschulabschlusses, einer äquivalenten Schulausbildung oder abgeschlossenen Berufsausbildung (z. B. beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses oder der Berufsurkunde)
- Volljährigkeit erforderlich
- Vorlage eines Identitätsnachweises in beglaubigter Abschrift (z. B. Personalausweis oder Reisepass)
- Für Schul- oder Ausbildungsabschlüsse, die im Ausland erworben wurden, ist ein Nachweis des Sprachniveaus von mindestens B2 erforderlich.
Struktur der Ausbildung
- Theoretisch-praktische Ausbildung an der Schule:
80 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten
- Schriftliche und fachpraktische Prüfung
- Praktische Ausbildung an der Lehrrettungswache:
80 Ausbildungsstunden zu je 60 Minuten
- Die Ausbildung ist innerhalb eines Jahres abzuschließen
Dauer
- 160 Ausbildungsstunden (4 Wochen)
Kosten
- 890€ inkl. Prüfungsgebühr
Nächste Termine
- Termine für das Jahr 2025 folgen in Kürze
Theor. Ausbildung
Während der theoretischen Ausbildung werden die Lehr- und Lerninhalte vermittelt, die gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (kurz RettAPrVO NRW) vom 25. April 2022 festgelegt sind. Der theoretische Unterricht erstreckt sich über 80 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten. Die verschiedenen Abschnitte der Ausbildung sind aufeinander aufgebaut. Die Praktika können erst angetreten werden, nachdem der theoretische Ausbildungsteil erfolgreich mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen wurde.
Rettungswachenpraktikum
Das Rettungswachenpraktikum dient der Erlangung und Vertiefung organisatorischer sowie theoretischer und praktischer Kenntnisse im Rahmen der Ausbildung.
Es basiert auf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (kurz RettAPrVO) vom 25. April 2022, wie auch die theoretische Ausbildung und das Klinikpraktikum.
Das Praktikum erstreckt sich über einen Zeitraum von 80 Stunden. In dieser Zeit haben die Auszubildenden die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten in einem realen Arbeitsumfeld auf einer Rettungswache anzuwenden und zu vertiefen.
Weiterqualifikation vom/von Rettungshelfer*in zum/zur Rettungssanitäter*in
Nach Einreichung eines Antrags beim zuständigen Gesundheitsamt der Stadt, in welcher der Aufbaulehrgang geplant ist, wird die Ausbildung zum/zur Rettungshelfer*in innerhalb von 24 Monaten vollständig auf die Rettungssanitäterausbildung angerechnet. Während dieser Zeit nimmt der/die Teilnehmer*in an der 3. bis 6. Woche des theoretischen Fachlehrgangs zum/zur Rettungssanitäter*in teil, absolviert ein 80-stündiges Praktikum in verschiedenen Fachabteilungen eines Krankenhauses sowie ein weiteres 80-stündiges Praktikum auf einer Rettungswache. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Teile hat der/die Auszubildende alle Voraussetzungen erfüllt, um am Abschlusslehrgang mit staatlicher Prüfung zum/zur Rettungssanitäter*in teilzunehmen.