Aufbaulehrgang  Rettungshelfer*in zum/zur Rettungssanitäter*in

Der/die Rettungssanitäter*in hat neben der Tätigkeit im Krankentransport und im Sanitätsdienst mit eigener Patientenverantwortung eine wichtige Rolle als Teampartner*in des/der Notfallsanitäter*in im Bereich des Rettungsdienstes auf dem Rettungswagen (RTW). Die gesetzlichen Vorschriften sehen vor, dass ein Rettungswagen mindestens mit einem/einer Notfallsanitäter*in (derzeit ist die Ausbildung zum/zur Rettungsassistent*in noch ausreichend) und einem/einer Rettungssanitäter*in besetzt sein muss. Daher übernimmt der/die Rettungssanitäter*in nicht nur die Fahrertätigkeit, sondern ist auch aktiv an der Versorgung von Notfallpatient*innen beteiligt.
Obwohl der/die Rettungssanitäter*in bei der Versorgung von Notfallpatient*innen keine eigene Patientenverantwortung trägt, arbeitet er eng im Team mit dem/der Notfallsanitäter*in und dem Notarzt oder der Notärztin zusammen, indem er beide bei der Versorgung unterstützt. Im Bereich des qualifizierten Krankentransports ist der/die Rettungssanitäter*in als Transportführer*in verantwortlich für das Wohlergehen der Patient*innen während des Transports und wird dabei von einem/einer Rettungshelfer*in oder einem/einer zweiten Rettungssanitäter*in unterstützt.
Da sich der Zustand der Patient*innen während eines Krankentransports jederzeit verschlechtern kann, ist es unerlässlich, dass der/die Rettungssanitäter*in in der Lage ist, Situationen schnell zu erfassen und alle erforderlichen Maßnahmen zur Stabilisierung des/der Patient*in bis zum Eintreffen des Rettungswagens und des Notarztes oder der Notärztin zu ergreifen.

Ausbildungsziel

Die Hauptaufgabe eines/einer Rettungssanitäter*in besteht darin, dem/der Rettungsassistent*in  oder Notfallsanitäter*in bei der Versorgung von Notfallpatienten*innen zu assistieren. Dazu gehören die Vorbereitung oder Unterstützung bei medizinischen Verfahren wie Intubation, Anlage und Ableitung des EKGs, Diagnostik der Vitalparameter wie Blutdruck und Blutzucker sowie die Vorbereitung von Infusionen und Injektionen.
Der/die Rettungssanitäter*in ist auch dafür verantwortlich, lebensrettende Maßnahmen einzuleiten und durchzuführen, bis ein/eine Notarzt/Notärztin oder Notfallsanitäter*in eintrifft. Dazu gehören Maßnahmen wie das Freimachen und Freihalten der Atemwege, Reanimation einschließlich Defibrillation, Stillung lebensbedrohlicher Blutungen, Sauerstoffgabe und Lagerungstherapie.
Zusätzlich obliegt es dem/der Rettungssanitäter*in, Patient*innen zu betreuen, die keine Notfallpatient*innen sind, sondern eine Betreuung im Rahmen des qualifizierten Krankentransports benötigen. Der Erwerb der Fahrerlaubnis ist kein Bestandteil der Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter*in.

 Zulassungsvoraussetzungen 

Um sich für die Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter*in zu bewerben, sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Volljährigkeit erforderlich.
  • Ein ärztliches Attest im Original, das zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns nicht älter als drei Monate sein darf.
  • Ein Führungszeugnis der Belegart N, das nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Abschlusses ist.
  • Ein Nachweis über den Hauptschulabschluss, eine äquivalente Schulausbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Dies kann beispielsweise eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses oder der Berufsurkunde sein.
  • Ein Identitätsnachweis in beglaubigter Abschrift, wie zum Beispiel ein Personalausweis oder Reisepass.
  • Falls Schul- oder Ausbildungsabschlüsse im Ausland erworben wurden, ist ein Nachweis des Sprachniveaus von mindestens B2 erforderlich 

Struktur der Ausbildung

  • Theoretisch-praktische Ausbildung an der Schule: 

       160 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten

  • Klinisch-praktische Ausbildung im Krankenhaus:

       80 Ausbildungsstunden zu je 60 Minuten 

  • Praktische Ausbildung an der Lehrrettungswache: 

       80 Ausbildungsstunden zu je 60 Minuten

  • Abschlusslehrgang an der Schule:

       40 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten

  • Schriftliche und fachpraktische Prüfung 
  • Die Ausbildung ist innerhalb von zwei Jahren ab Beginn der Rettungshelfer Ausbildung abzuschließen


 Dauer

  • 360 Ausbildungsstunden (9 Wochen)

Kosten

  • 2090€ inkl. Prüfungsgebühren

Nächste Termine

  • Termine für 2025 folgen in Kürze