30 stündige Fortbildung für Rettungsdienstpersonal

Gemäß den gesetzlichen Vorschriften, wie sie im Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) § 5 Abs. 4 sowie im Runderlass "Fortbildung des in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzten Rettungsfachpersonals" des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) vom 10.11.2021 festgelegt sind, besteht für Rettungsdienstfachpersonal eine jährliche Fortbildungspflicht.
Um dieser Verpflichtung nachzukommen, bieten wir praxisnahe, fachbezogene Fortbildungen an, die auf den neuesten Erkenntnissen basieren. Unsere Fortbildungen sind darauf ausgerichtet, Ihnen relevante und aktuelle Inhalte zu vermitteln, um Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse stets auf dem neuesten Stand zu halten.

Struktur der Ausbildung

  • Theoretisch-praktische Ausbildung an der Schule

Dauer

  • 30 Fortbildungsstunden (5 Tage)


Nächste Termine

  • Termine 2025 folgen in Kürze