Arzneimittelbeauftragte*r im Rettungsdienst
Die jüngste Änderung des §14 des Apothekengesetzes (ApoG) hat Rettungsdienste in Bezug auf die Versorgung mit Arzneimitteln mit Krankenhäusern gleichgestellt. Um mögliche organisatorische Versäumnisse zu vermeiden, ist es nun erforderlich, dass die Geschäftsführung eine oder mehrere sachkundige Personen mit der Organisation, Bestellung, Dokumentation und Lagerung von Arzneimitteln betraut. Diese Arzneimittelbeauftragten fungieren zugleich als Ansprechpartner*in für verantwortliche Ärzte oder Ärztinnen, Apotheker*innen und Kolleg*innen. Unsere Ausbildung, die 8 Unterrichtseinheiten umfasst, vermittelt ein fundiertes Grundwissen, um dieser Funktion gerecht zu werden.
Ausbildungsinhalte
- Umgang mit Medikamenten und die entsprechende Dokumentation sicherstellen
- Besonderheiten bei Betäubungsmitteln berücksichtigen
- Rechtliche Aspekte beachten und einhalten
- Chargenüberprüfung durchführen, um die Qualität der Medikamente zu gewährleisten
- Controlling der Medikamentenvorräte und -verwendung durchführen
- Beschaffung, Lagerung und Verwaltung von Medikamenten sicherstellen
Zulassungsvoraussetzungen
- Abgeschlossene rettungsdienstliche Ausbildung
Struktur der Ausbildung
- Theoretische Ausbildung an der Schule
Dauer
- 8 Ausbildungsstunden (1 Tag)
Kosten
- 220,00 €
Nächste Termine
- 21.06.2025