Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter*in
Der/die Rettungssanitäter*in hat neben der Tätigkeit im Krankentransport und im Sanitätsdienst mit eigener Patientenverantwortung eine wichtige Rolle als Teampartner*in des/der Notfallsanitäter*in im Bereich des Rettungsdienstes auf dem Rettungswagen (RTW). Die gesetzlichen Vorschriften sehen vor, dass ein Rettungswagen mindestens mit einem/einer Notfallsanitäter*in (derzeit ist die Ausbildung zum/zur Rettungsassistent*in noch ausreichend) und einem/einer Rettungssanitäter*in besetzt sein muss. Daher übernimmt der/die Rettungssanitäter*in nicht nur die Fahrertätigkeit, sondern ist auch aktiv an der Versorgung von Notfallpatient*innen beteiligt.
Obwohl der/die Rettungssanitäter*in bei der Versorgung von Notfallpatient*innen keine eigene Patientenverantwortung trägt, arbeitet er eng im Team mit dem/der Notfallsanitäter*in und dem Notarzt oder der Notärztin zusammen, indem er beide bei der Versorgung unterstützt. Im Bereich des qualifizierten Krankentransports ist der/die Rettungssanitäter*in als Transportführer*in verantwortlich für das Wohlergehen der Patient*innen während des Transports und wird dabei von einem/einer Rettungshelfer*in oder einem/einer zweiten Rettungssanitäter*in unterstützt.
Da sich der Zustand der Patient*innen während eines Krankentransports jederzeit verschlechtern kann, ist es unerlässlich, dass der/die Rettungssanitäter*in in der Lage ist, Situationen schnell zu erfassen und alle erforderlichen Maßnahmen zur Stabilisierung des/der Patient*in bis zum Eintreffen des Rettungswagens und des Notarztes oder der Notärztin zu ergreifen.
Ausbildungsziel
Die Hauptaufgabe eines/einer Rettungssanitäter*in besteht darin, dem/der Rettungsassistent*in oder Notfallsanitäter*in bei der Versorgung von Notfallpatienten*innen zu assistieren. Dazu gehören die Vorbereitung oder Unterstützung bei medizinischen Verfahren wie Intubation, Anlage und Ableitung des EKGs, Diagnostik der Vitalparameter wie Blutdruck und Blutzucker sowie die Vorbereitung von Infusionen und Injektionen.
Der/die Rettungssanitäter*in ist auch dafür verantwortlich, lebensrettende Maßnahmen einzuleiten und durchzuführen, bis ein/eine Notarzt/Notärztin oder Notfallsanitäter*in eintrifft. Dazu gehören Maßnahmen wie das Freimachen und Freihalten der Atemwege, Reanimation einschließlich Defibrillation, Stillung lebensbedrohlicher Blutungen, Sauerstoffgabe und Lagerungstherapie.
Zusätzlich obliegt es dem/der Rettungssanitäter*in, Patient*innen zu betreuen, die keine Notfallpatient*innen sind, sondern eine Betreuung im Rahmen des qualifizierten Krankentransports benötigen. Der Erwerb der Fahrerlaubnis ist kein Bestandteil der Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter*in.
Zulassungsvoraussetzungen
Um sich für die Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter*in zu bewerben, sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Volljährigkeit erforderlich.
- Ein ärztliches Attest im Original, das zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns nicht älter als drei Monate sein darf.
- Ein Führungszeugnis der Belegart N, das nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Abschlusses ist.
- Ein Nachweis über den Hauptschulabschluss, eine äquivalente Schulausbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Dies kann beispielsweise eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses oder der Berufsurkunde sein.
- Ein Identitätsnachweis in beglaubigter Abschrift, wie zum Beispiel ein Personalausweis oder Reisepass.
- Falls Schul- oder Ausbildungsabschlüsse im Ausland erworben wurden, ist ein Nachweis des Sprachniveaus von mindestens B2 erforderlich
Struktur der Ausbildung
- Theoretisch-praktische Ausbildung an der Schule:
240 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten
- Klinisch-praktische Ausbildung im Krankenhaus:
80 Ausbildungsstunden zu je 60 Minuten
- Praktische Ausbildung an der Lehrrettungswache:
160 Ausbildungsstunden zu je 60 Minuten
- Abschlusslehrgang an der Schule:
40 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten
- Schriftliche und fachpraktische Prüfung
- Die Ausbildung ist innerhalb von zwei Jahren abzuschließen
Dauer
- 520 Ausbildungsstunden (13 Wochen)
Kosten
- 2790€ inkl. Prüfungsgebühren
Nächste Termine
- Termine für 2025 folgen in Kürze
Theor. Ausbildung
Während der theoretischen Ausbildung werden die Lehr- und Lerninhalte vermittelt, die gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (kurz RettAPrVO NRW) vom 25. April 2022 festgelget sind.
Der theoretische Unterricht erstreckt sich über 240 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten. Die verschiedenen Ausbildungsabschnitte sind aufeinander aufgebaut. Die Praktika können erst angetreten werden, nachdem der theoretische Ausbildungsteil erfolgreich mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen wurde.
Klinikpraktikum
Das Klinikpraktikum zielt darauf ab, praktische Fähigkeiten zu erlangen und zu vertiefen. Es umfasst mindestens 80 Stunden á 60 Minuten.
Wie die theoretische Ausbildung orientiert sich auch das Klinikpraktikum an der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (kurz RettAPrVO NRW) vom 25. April 2022.
Rettungswachenpraktikum
Das Rettungswachenpraktikum hat zum Ziel, organisatorische Kenntnisse zu erlangen und zu vertiefen sowie theoretische und praktische Fähigkeiten zu festigen.
Es basiert wie die theoretische Ausbildung und das Klinikpraktikum auf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (kurz RettAPrVO) vom 25. April 2022.
Der zeitliche Rahmen des Rettungswachenpraktikums umfasst 160 Zeitstunden.
Abschluss
Der Abschlusslehrgang bietet dem/der Auszubildenden die Möglichkeit, an fünf Tagen verschiedene Übungsszenarien im Rahmen von Fallbeispielen durchzuspielen, um sich optimal auf die praktische Prüfung vorzubereiten.
Nach dem 40-stündigen Abschlusslehrgang findet die staatliche Prüfung zum/zur Rettungssanitäter*in statt. Die Prüfung gemäß §6 RettAPrVO NRW besteht aus einem schriftlichen und einem fachpraktischen Teil.